Ex-Leuchten

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Ex-Leuchten

Ex-Leuchten sind explosionsgeschützte Leuchten. Ex-Leuchten finden vor allem in der Industrie Verwendung, wo in gefährdeten Bereichen normale Leuchten den Sicherheitsansprüchen nicht mehr gerecht werden.  So werden in einem Lackierbetrieb Lacke und Lösungsmittel verwendet, was eine spezielle Beleuchtungstechnik notwendig macht. Ex-Leuchten sind Sicherheitsleuchten und in vielen verschiedenen Varianten erhältlich. Neben der Größe kann man auch zwischen verschiedenen Wattklassen wählen, zudem ist die Schutzklasse entscheidend, in welchen Bereichen die jeweilige Version Anwendung finden darf. Die Entscheidung für Ex-Leuchten ist also weniger von persönlichen Präferenzen abhängig sondern vielmehr von gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das hat gute Gründe. Der Einsatz falscher Leuchten kann im schlimmsten Fall zu lebensgefährlichen Situationen führen. Darüber hinaus kann bei behördlichen Abnahmen diese verweigert werden.

Ex-Leuchten dienen dem Explosionsschutz und damit dem Schutz vor Schäden an Personen und Industrieanlagen. Falsch eingesetzte Technik kann erhebliche Konsequenzen haben. Aus diesem Grund greifen bei Ex-Leuchten nicht nur nationale Gesetze sondern es kommen auch die ATEX-Direktiven der Europäischen Union  zum Tragen. Eine nachweisbare ATEX-Zulassung ist die Voraussetzung um eventuelle Zertifizierungen erfolgreich zu durchlaufen. Ex-Leuchten gibt es von unterschiedlichen Herstellern, die einwandfreie Ware liefern. Gerade aus dem asiatischen Raum tauchen allerdings immer wieder Leuchten ohne die notwendige ATEX-Zulassung auf. Diese meist sehr viel günstigeren Ex-Leuchten einzusetzen spart zwar Geld, kann aber zu erheblichen Problemen führen, nämlich dann wenn durch deren Gebrauch Personen zu Schaden kommen oder Schäden an Gebäuden entstehen. Von Weigerungen der jeweiligen Versicherung zu Zahlen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen ist alles denkbar.

Produkte ohne die notwendigen Zulassungen gibt es jedoch nicht nur bei den Ex-Leuchten. Auch Notleuchten sind ohne entsprechende Zulassung bzw. ohne das notwendige VDE-Prüfsiegel  auf dem Markt erhältlich. Das Kaufen ist grundsätzlich nicht das Problem nur dürfen die Notleuchten nicht ohne weiteres eingesetzt werden. Doch nicht nur benötigte Zulassungen begrenzen die Einsatzmöglichkeiten von Ex-Leuchten. Auch die Ausleuchtung von Gebäuden, Hallen usw. muss genauestens berechnet werden. Entsprechende gesetzliche Vorgaben gibt es wie bei allen Sicherheitsleuchten auch für die vielfach eingesetzten Ex-Leuchten. Auch hier können behördliche Abnahmen aufgrund von unzureichenden Berechnungen verwehrt werden.

Es ist also nicht nur sinnvoll sich beim Einsatz von Ex-Leuchten fachkundige Beratung zu holen, sondern schlichtweg notwendig und uvermeidbar. Ingenieurbüros sind ein häufiger Partner für Fragen zu Ex-Leuchten. Aber auch fachkundige Einzelpersonen, wie auch auf solche Bereiche spezialisierte Unternehmen können der richtige Ansprechpartner sein. Das Thema Ex-Leuchten muss verantwortungsvoll bestritten werden, da es hier um sicherheitsrelevante Technik geht, welche das Leben und die Gesundheit von Mitarbeitern in Unternehmen schützen soll.